Geldwäschegesetz · § 11 GwG

GwG-Identifikation

Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Sie bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Bitte füllen Sie das Formular aus — die Sichtprüfung Ihres Ausweisdokuments erfolgt anschließend im persönlichen oder Video-Termin. Pflichtfelder sind mit * markiert.

1Vertragspartei

Art der Vertragspartei *

Angaben zur Firma (nur bei juristischer Person aufklappen)
2Identifikationsdokument

Angaben zum Ausweisdokument, mit dem die Identifikation belegt wird.

Art des Dokuments *

Sichtprüfung: Die finale GwG-konforme Identifikation erfolgt durch Vorlage des Originaldokuments im persönlichen Erstgespräch oder per Video-Ident-Verfahren. Bitte halten Sie das Dokument dafür bereit.

Wirtschaftlich Berechtigte (nur bei juristischer Person aufklappen)

Nach § 3 GwG: jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert. Falls niemand diese Schwelle erreicht, gilt der gesetzliche Vertreter als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter.

Status

3PEP-Selbstauskunft

PEP = politisch exponierte Person (§ 1 Abs. 12 GwG): Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben (z. B. Staatschef, Minister, Parlamentarier, hochrangiger Richter, Mitglied eines Verfassungsgerichts, Botschafter, hochrangiger Militär, Vorstand eines staatseigenen Unternehmens etc.).

Sind Sie eine PEP? *

Sind Sie Familienmitglied oder nahestehende Person einer PEP? *

4Zweck der Geschäftsbeziehung

Geplante Dauer

Erklärung & Datenschutz