Branchenexpertise

Steuerberatung für Influencer & Creator.

Sponsoring, Affiliate, Plattform-Payouts, eigene Produkte – wir bringen Ordnung in Ihre Einnahmenstruktur, klären die internationale Umsatzsteuer und beraten beim Schritt ins Ausland.

Herausforderung

Worüber Creator stolpern.

Viele Einnahmequellen, ein Chaos

Sponsorings, Affiliate-Provisionen, Plattform-Payouts (YouTube, TikTok, Twitch, Instagram), eigene Produkte und Kooperationen – steuerlich gilt jede Einnahme anders. Ohne Struktur wird die Steuererklärung zur Detektivarbeit.

Internationale Plattformen, deutsche USt

Google Ireland, Meta Ireland, TikTok – die meisten Auszahlungen kommen aus dem EU-Ausland. Reverse-Charge-Verfahren, OSS-Meldungen und korrekte Rechnungsstellung müssen sitzen, sonst gibt es Ärger bei der Betriebsprüfung.

Betrieblich oder privat?

Kamera, Laptop, Kleidung, Reisen, Hintergrund-Equipment – die Grenze zwischen Betriebsausgabe und privater Lebensführung ist scharf bewacht. Ohne saubere Dokumentation kürzt das Finanzamt im Zweifel.

Wegzug ohne Vorbereitung

Dubai, Zypern, Portugal klingen verlockend – aber § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung), erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Doppelbesteuerungsabkommen verlangen vorausschauende Planung. Ein falscher Stichtag kann sechsstellige Beträge kosten.

Unsere Lösung

So betreuen wir Creator.

Saubere Erfassung aller Einnahmen

Wir bringen alle Geldströme – Plattform-Auszahlungen, Sponsoring-Honorare, Affiliate-Provisionen, Shop-Einnahmen – einheitlich in Ihre Buchhaltung. Sie sehen monatlich, woher Ihre Erlöse kommen und wie viel davon nach Steuern bleibt.

  • Plattform-Payouts – YouTube, TikTok, Twitch, Instagram, Patreon und vergleichbare Anbieter
  • Sponsoring & Werbedeals – Honorare, Pauschalen, Sachleistungen (Gifting korrekt bewertet)
  • Affiliate-Provisionen – Amazon, Awin, Digistore24, Tradedoubler und individuelle Programme
  • Eigene Produkte – Merch, Online-Kurse, Memberships, digitale Downloads

Internationale Umsatzsteuer & Plattform-Compliance

Plattform-Einnahmen aus dem EU-Ausland sind keine deutschen Umsätze – sie laufen über das Reverse-Charge-Verfahren. Verkäufe an EU-Endkunden landen in der OSS-Meldung. Wir kümmern uns um die korrekte Zuordnung, Rechnungsstellung und Meldung.

  • Reverse Charge – korrekte Rechnungen an Google Ireland, Meta, TikTok & Co.
  • OSS-Meldung – B2C-Verkäufe (Merch, Kurse) EU-weit korrekt versteuert
  • USt-IdNr.-Prüfung – automatisierte Validierung von Geschäftspartnern
  • Kleinunternehmer-Strategie – wann der Verzicht auf § 19 UStG sinnvoll wird

Betriebsausgaben sauber abgegrenzt

Equipment, Reisen, Produkte zum Testen, Coaching, Setup zu Hause – wir prüfen, was sich betrieblich absetzen lässt, und sorgen für die Dokumentation, die das Finanzamt erwartet. Inklusive korrekter Abschreibung (AfA) bei Anschaffungen über 800 €.

  • Equipment & Technik – Kamera, Computer, Licht, Audio – mit korrekter AfA
  • Reisen & Locations – Drehreisen, Messen, Networking-Events
  • Home Office & Studio – Anteil von Miete, Strom, Internet
  • Sponsoring-Gegenleistungen – PR-Samples und Gifting sauber bewertet

Geschenke & Gifting – die unterschätzte Steuerfalle

Ob PR-Samples zum Testen, Sponsored Trips oder Goodies an Fans und Geschäftspartner – Geschenke sind steuerlich nie ganz harmlos. Auf der Empfänger- wie auf der Geberseite gibt es Bewertungsfragen, Freigrenzen und Pauschalierungen, die wir sauber für Sie durchziehen.

  • PR-Samples & Produktproben (erhalten) – als Sachzuwendung zum gemeinen Wert zu erfassen; oft pauschaliert der Sponsor nach § 37b EStG, sonst landet die Steuer bei Ihnen
  • Sponsored Travel & Events (erhalten) – Reisen, Hotelaufenthalte, Tickets sind geldwerter Vorteil und steuerlich gleichbehandelt wie eine Honorarzahlung
  • Geschenke an Geschäftspartner (gegeben) – 50-€-Freigrenze nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, getrennte Aufzeichnung Pflicht, sonst voller Abzugsausschluss
  • Gewinnspiele & Goodies an Fans (gegeben) – Bewertung als Werbeaufwand, ggf. Pauschalierung der Empfänger-Steuer nach § 37b EStG

Wegzug-Beratung: Dubai, Zypern, Portugal & Co.

Wenn der Schritt ins Ausland ansteht, prüfen wir die steuerlichen Konsequenzen vor dem Stichtag und begleiten Sie durch den Wegzug. Ziel: keine bösen Überraschungen Jahre später vom deutschen Finanzamt.

  • § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) – Prüfung & Vorbereitung bei Anteilen ≥ 1 %
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht – die 10-Jahres-Falle bei Wegzug in Niedrigsteuerländer
  • Doppelbesteuerungsabkommen – Aufteilung der Besteuerungsrechte je Zielland
  • Exit-Timing & Strukturierung – Stichtag, Rechtsform, Anteilsübertragungen rechtzeitig geplant

Hinweis: Wir übernehmen die deutsche Seite. Für die Steuerberatung im Zielland arbeiten wir mit Partnerkanzleien vor Ort zusammen.

Warum Go-Tax

Warum Creator zu uns kommen.

Branchenerfahrung

Wir kennen die Plattform-Mechanik, Sponsoring-Standards und die typischen Finanzamts-Fragen aus der Praxis – nicht aus dem Lehrbuch.

Diskret & verbindlich

Reichweite ist Ihr Asset, Vertraulichkeit unsere Pflicht. Honorare, Verträge und Pläne behandeln wir mit der vollen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG.

Internationale Sicht

Ob Sie in Berlin bleiben oder nach Dubai ziehen – wir denken den steuerlichen Pfad mit, bevor Sie umziehen, und nicht erst danach.

Erstgespräch

Reden wir über Ihre Einnahmen.

Egal ob 6-stelliges Creator-Business oder gerade durchgestartet – im Erstgespräch klären wir, was steuerlich für Sie zu holen ist.