Steuerberatung für Influencer & Creator.
Sponsoring, Affiliate, Plattform-Payouts, eigene Produkte – wir bringen Ordnung in Ihre Einnahmenstruktur, klären die internationale Umsatzsteuer und beraten beim Schritt ins Ausland.
Worüber Creator stolpern.
Viele Einnahmequellen, ein Chaos
Sponsorings, Affiliate-Provisionen, Plattform-Payouts (YouTube, TikTok, Twitch, Instagram), eigene Produkte und Kooperationen – steuerlich gilt jede Einnahme anders. Ohne Struktur wird die Steuererklärung zur Detektivarbeit.
Internationale Plattformen, deutsche USt
Google Ireland, Meta Ireland, TikTok – die meisten Auszahlungen kommen aus dem EU-Ausland. Reverse-Charge-Verfahren, OSS-Meldungen und korrekte Rechnungsstellung müssen sitzen, sonst gibt es Ärger bei der Betriebsprüfung.
Betrieblich oder privat?
Kamera, Laptop, Kleidung, Reisen, Hintergrund-Equipment – die Grenze zwischen Betriebsausgabe und privater Lebensführung ist scharf bewacht. Ohne saubere Dokumentation kürzt das Finanzamt im Zweifel.
Wegzug ohne Vorbereitung
Dubai, Zypern, Portugal klingen verlockend – aber § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung), erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Doppelbesteuerungsabkommen verlangen vorausschauende Planung. Ein falscher Stichtag kann sechsstellige Beträge kosten.
So betreuen wir Creator.
Saubere Erfassung aller Einnahmen
Wir bringen alle Geldströme – Plattform-Auszahlungen, Sponsoring-Honorare, Affiliate-Provisionen, Shop-Einnahmen – einheitlich in Ihre Buchhaltung. Sie sehen monatlich, woher Ihre Erlöse kommen und wie viel davon nach Steuern bleibt.
- Plattform-Payouts – YouTube, TikTok, Twitch, Instagram, Patreon und vergleichbare Anbieter
- Sponsoring & Werbedeals – Honorare, Pauschalen, Sachleistungen (Gifting korrekt bewertet)
- Affiliate-Provisionen – Amazon, Awin, Digistore24, Tradedoubler und individuelle Programme
- Eigene Produkte – Merch, Online-Kurse, Memberships, digitale Downloads
Internationale Umsatzsteuer & Plattform-Compliance
Plattform-Einnahmen aus dem EU-Ausland sind keine deutschen Umsätze – sie laufen über das Reverse-Charge-Verfahren. Verkäufe an EU-Endkunden landen in der OSS-Meldung. Wir kümmern uns um die korrekte Zuordnung, Rechnungsstellung und Meldung.
- Reverse Charge – korrekte Rechnungen an Google Ireland, Meta, TikTok & Co.
- OSS-Meldung – B2C-Verkäufe (Merch, Kurse) EU-weit korrekt versteuert
- USt-IdNr.-Prüfung – automatisierte Validierung von Geschäftspartnern
- Kleinunternehmer-Strategie – wann der Verzicht auf § 19 UStG sinnvoll wird
Betriebsausgaben sauber abgegrenzt
Equipment, Reisen, Produkte zum Testen, Coaching, Setup zu Hause – wir prüfen, was sich betrieblich absetzen lässt, und sorgen für die Dokumentation, die das Finanzamt erwartet. Inklusive korrekter Abschreibung (AfA) bei Anschaffungen über 800 €.
- Equipment & Technik – Kamera, Computer, Licht, Audio – mit korrekter AfA
- Reisen & Locations – Drehreisen, Messen, Networking-Events
- Home Office & Studio – Anteil von Miete, Strom, Internet
- Sponsoring-Gegenleistungen – PR-Samples und Gifting sauber bewertet
Geschenke & Gifting – die unterschätzte Steuerfalle
Ob PR-Samples zum Testen, Sponsored Trips oder Goodies an Fans und Geschäftspartner – Geschenke sind steuerlich nie ganz harmlos. Auf der Empfänger- wie auf der Geberseite gibt es Bewertungsfragen, Freigrenzen und Pauschalierungen, die wir sauber für Sie durchziehen.
- PR-Samples & Produktproben (erhalten) – als Sachzuwendung zum gemeinen Wert zu erfassen; oft pauschaliert der Sponsor nach § 37b EStG, sonst landet die Steuer bei Ihnen
- Sponsored Travel & Events (erhalten) – Reisen, Hotelaufenthalte, Tickets sind geldwerter Vorteil und steuerlich gleichbehandelt wie eine Honorarzahlung
- Geschenke an Geschäftspartner (gegeben) – 50-€-Freigrenze nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, getrennte Aufzeichnung Pflicht, sonst voller Abzugsausschluss
- Gewinnspiele & Goodies an Fans (gegeben) – Bewertung als Werbeaufwand, ggf. Pauschalierung der Empfänger-Steuer nach § 37b EStG
Wegzug-Beratung: Dubai, Zypern, Portugal & Co.
Wenn der Schritt ins Ausland ansteht, prüfen wir die steuerlichen Konsequenzen vor dem Stichtag und begleiten Sie durch den Wegzug. Ziel: keine bösen Überraschungen Jahre später vom deutschen Finanzamt.
- § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) – Prüfung & Vorbereitung bei Anteilen ≥ 1 %
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht – die 10-Jahres-Falle bei Wegzug in Niedrigsteuerländer
- Doppelbesteuerungsabkommen – Aufteilung der Besteuerungsrechte je Zielland
- Exit-Timing & Strukturierung – Stichtag, Rechtsform, Anteilsübertragungen rechtzeitig geplant
Hinweis: Wir übernehmen die deutsche Seite. Für die Steuerberatung im Zielland arbeiten wir mit Partnerkanzleien vor Ort zusammen.
Warum Creator zu uns kommen.
Branchenerfahrung
Wir kennen die Plattform-Mechanik, Sponsoring-Standards und die typischen Finanzamts-Fragen aus der Praxis – nicht aus dem Lehrbuch.
Diskret & verbindlich
Reichweite ist Ihr Asset, Vertraulichkeit unsere Pflicht. Honorare, Verträge und Pläne behandeln wir mit der vollen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG.
Internationale Sicht
Ob Sie in Berlin bleiben oder nach Dubai ziehen – wir denken den steuerlichen Pfad mit, bevor Sie umziehen, und nicht erst danach.
Reden wir über Ihre Einnahmen.
Egal ob 6-stelliges Creator-Business oder gerade durchgestartet – im Erstgespräch klären wir, was steuerlich für Sie zu holen ist.