§ 80 AO
Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen
Damit wir Sie gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und ggf. weiteren Behörden vertreten dürfen, brauchen wir Ihre Vollmacht. Daten digital ausfüllen → direkt online unterschreiben → fertig. Pflichtfelder sind mit * markiert.