§ 80 AO
Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen
Damit wir Sie gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und ggf. weiteren Behörden vertreten dürfen, brauchen wir eine schriftliche Vollmacht. Daten digital ausfüllen → PDF wird erzeugt → unterschreiben → zurücksenden. Pflichtfelder sind mit * markiert.