§ 80 AO

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen

Damit wir Sie gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und ggf. weiteren Behörden vertreten dürfen, brauchen wir eine schriftliche Vollmacht. Daten digital ausfüllen → PDF wird erzeugt → unterschreiben → zurücksenden. Pflichtfelder sind mit * markiert.

1Vollmachtgeber(in)

Art der Person *

2Steuerliche Identifikation

Soweit bekannt — fehlende Angaben holen wir nach.

3Umfang der Vollmacht

Reichweite *

Steuerarten und Verfahren (Standard: alle relevanten)

Empfangsvollmacht für Steuerbescheide *

Vollmacht zur Datenabholung aus der Vollmachtsdatenbank (DATEV)

Untervollmacht für Gehilfen des Steuerberaters *

4Gültigkeit & Unterschrift
Erklärung & Datenschutz

Wichtig: Die Vollmacht wird erst mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift auf dem ausgedruckten PDF rechtswirksam. Bitte senden Sie das unterschriebene PDF per E-Mail oder Post an uns zurück.